Ein Bundesrichter in Virginia ordnete am Freitag dem republikanischen Gouverneur Glenn Youngkin an, 1.600 Wähler wieder in die Wählerlisten einzutragen, nachdem sein Büro sie im August mit der Begründung, sie seien keine US-Bürger, aus den Wählerverzeichnissen entfernt hatte.

Die US-Bezirksrichterin Patricia Toliver gewährte Giles Antrag auf einstweilige Verfügung Nach dem Justizministerium Youngkin verklagte Am 11. Oktober behauptete er, die Entlassungen hätten gegen die 90-tägige „Ruhefrist“ des National Voter Registration Act vor der Parlamentswahl verstoßen.

Das Gesetz verbietet jede systematische Änderung der Wählerlisten zu kurz vor einer Wahl, da nicht genügend Zeit für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten vorhanden ist.

Die Klage des Justizministeriums wurde mit einer Klage der Virginia Coalition for Immigrant Rights, der League of Women Voters of Virginia, des League of Women Voters of Virginia Education Fund und African Communities Together konsolidiert.

Sie sagten, die Säuberung durch den Gouverneur habe viele berechtigte Bürger aufgrund einfacher Fehler auf den Formularen ausgeschlossen – und einige dieser Fehler seien, so die Staatsanwaltschaft, darauf zurückzuführen, dass Behörden wie das Department of Motor Vehicles sie auf den Formularen fälschlicherweise als Nicht-Staatsbürger eingestuft hätten.

Diese Kläger argumentierten auch, dass die Säuberungsbemühungen Menschen aufgrund ihrer Rasse oder nationalen Herkunft diskriminierten. Giles hat jedoch keine Entscheidung darüber getroffen, ob Youngkins Programm diskriminierend ist.

Alle 1.600 Wähler, die von Beamten Virginias aus den Wählerverzeichnissen gestrichen wurden, müssen nun innerhalb von fünf Tagen benachrichtigt werden, damit sie sich bis zum Wahltag wieder in das Wählerverzeichnis eintragen können.

Youngkin erließ die Durchführungsverordnung im August, genau 90 Tage blieben bis zur Wahl am 5. November. Sie forderte das DMV auf, die Wählerverzeichnisse zu sichten und die Aufzeichnungen zu vergleichen, um Nicht-Staatsbürger zu finden.

In der Giles-Entscheidung heißt es, dass die Streichung von Nicht-Staatsbürgern aus den Wählerverzeichnissen zulässig ist, der Prozess jedoch von Fall zu Fall erfolgen muss und nicht pauschal erfolgen darf, wenn der Staatsbürgerschaftsstatus einer Person nicht individuell überprüft wird.

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In einem StellungnahmeYongqin versprach, gegen das Urteil Berufung einzulegen und die Angelegenheit „falls nötig“ vor den Obersten Gerichtshof zu bringen.

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